-
   
  Impressum:  
     

Dr. Dirk Mackscheidt
Römerweg 3
46569 Hünxe-Drevenack

Mackscheidt@drevenacki.de
www.m24.de

 

Albina Lobell
Römerweg 7
46569 Hünxe-Drevenack

Lobell@drevenacki.de
www.lobell.de

 

§§ HINWEISE:


Die www.drevenacki.de Seite ist eine "nicht kommerzielle" Internetseite.

Für die in www.Drevenacki.de veröffentlichen Anzeigen sind die Inserenten selbst verantwortlich.

Die gezeigten Bilder dürfen ausschließlich für private Zwecke kopiert, heruntergeladen, gedruckt und weiterverwendet werden.

Die Bilder und Texte dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung in eine gewerbliche Webseite eingebunden, kopiert oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Wir sind grundsätzlich damit einverstanden, das die Seite www.Drevenacki.de mit anderen Webseiten verlinkt wird, es sei denn, die verbundene Webseite zeigt anstößige oder dem Gesetz widersprechenden Inhalt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Bilder von Kindern nur bedingt ins Netz stellen können - traurig, nicht war ?

§§ zu Internet-Links

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass mit Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich von diesen Inhalten ausdrücklich distanziert. Wir haben Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt:

Wir betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Inhalte oder die Gestaltung der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller Seiten, die von unseren Seiten verlinkt sind. Die Inhalte dieser Seiten machen wir uns nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten angebrachten Links und für die Inhalte aller Seiten, zu denen die angebrachten Links führen.

§§ zur Veröffentlichung von Bildern bei Drevenacki.de (Persönlichkeitsrecht)

Über die Veröffentlichung von Bildern bei Drevenacki.de

Grundsätzlich ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts immer dann gegeben, wenn der Name, das Bildnis oder andere Merkmale einer Person ohne vertragliche Vereinbarung für fremde materielle Zwecke benutzt wird, da gegen die Würde und die freie Entfaltung der Person verstoßen wird.

In den letzten paar Jahren ist das Veröffentlichen von Informationen im Internet spürbar einfacher geworden und immer mehr Menschen nutzen das Medium um dort Bilder zu zeigen. Dadurch, dass mittlerweile auch sehr viele Haushalte über einen Internetzugang verfügen, sind neue Möglichkeiten der Informationsweitergabe und der Kommunikation entstanden. Schüler, Eltern und Freunde kommunizieren miteinander immer häufiger per Mail und manche Websites bilden das Leben aktuell und bunt ab. Was ursprünglich vor allem als interessante neue Chance gesehen wurde, hat –
wie wir nun wissen - allerdings nicht nur Vorteile, sondern kann auch einige Probleme hervorrufen. Ein Grund dafür ist, dass das Internet ein sehr junges Medium ist und noch vieles in rechtlicher Hinsicht im Unklaren liegt. Unsere Rechtslage im Internet unterscheidet sich in ihrer Unübersichtlichkeit kaum von der anderer Länder, denn eigentlich befindet sich das Internet-Recht noch überall in einer sehr frühen Phase. Die Entwicklung klarer juristischer Grundlagen hängt im Moment von einzelnen Entscheidungen der Höchstgerichte und gesetzlichen Regelungen in Teilbereichen ab und daher ist die Beurteilung, ob etwas legal ist oder nicht, nicht nur für uns Laien alles andere als einfach.

Um einer Auseinandersetzung zu entgehen, entfernten wir Bilder von Ihnen gerne vom Server wenn Sie es wünschen. Grundsätzlich gehen wir aber davon aus, dass die von uns fotografierten Personen mit einer Veröffentlichung im Internet auf unserer nicht kommerziellen Seite www.drevenacki.de einverstanden sind. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie fotografiert werden und nicht möchten, dass
Ihr Bild auf der Drevenacki Seite erscheinen soll – wir werden uns entsprechend verhalten und Ihren Wunsch natürlich respektieren.

Aus Sicherheitsgründen werden wir keine sensible Daten wie z.B. Namen und Fotos dazu, Adressen, Mailadressen, private Telefonnummern, Hobbys etc. auf einer Website publizieren, es sei denn Sie haben den ausdrücklichen Wunsch und/oder schreiben uns eine E-Mail.

Ein paar weiterführende rechtliche Hinweise:

Den Anstoß für einen Schutz der Persönlichkeit vor Beeinträchtigung durch die Verbreitung von Bildnissen brachte die Erfindung der Fotografie. Auslöser der Gesetzesentwicklung war der sog. Bismarck-Fall. Zwei Journalisten waren in das Sterbezimmer des Staatsmanns eingedrungen, hatten den Leichnam fotografiert und die Fotos veröffentlicht. Aus der öffentlichen Empörung über diesen Vorgang entstand eine gesetzgeberische Diskussion.

Diese mündete in der Schaffung des "Gesetz(es) betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotographie" (KUG), das 1907 in Kraft trat. Im Jahre 1965 wurde es durch das neu geschaffene Urheberrechtsgesetz fast vollständig ersetzt. Einige Vorschriften blieben bestehen.
Das Recht am eigenen Bild ist eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 und 2 GG). Nur in bezug auf diesen persönlichkeitsrechtlichen Hintergrund hat es etwas mit Urheberrecht zu tun. Üblicherweise wird aber zwischen Urheberrecht und Recht am eigenen Bild
aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung unterschieden.

Der Schutzbereich erstreckt sich nach § 22 S. 1 nicht auf das Herstellen von Bildnissen, sondern nur auf deren Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Heute ist aber anerkannt, dass auch eine Vorverlagerung des Rechtsschutzes auf den Zeitpunkt des Herstellens von Aufnahmen nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt sein kann. Das ist zumindest dann der Fall, wenn dies in der Absicht einer Veröffentlichung geschieht. Der Begriff des "Verbreitens" ist weiter als der entsprechende Begriff im Urheberrecht. Er betrifft zum Beispiel auch die Weitergabe eines Fotos im privaten Bereich.

Geschützt ist nicht das Foto als solches (Fotomaterial), sondern die äußere Erscheinung des Abgebildeten als Ausdruck seines Wesens und seiner Persönlichkeit. Andere sollen seine Bildnisse nicht beliebig verwenden, insbesondere auch nicht kommerziell ausnutzen dürfen.

Ein paar Ausnahmen:

Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  • Wenn sich eine Person ins Bild drängt, darf vermutet werden, dass sie mit einer zweckgemäßen Verwertung des Bildnisses einverstanden ist.
  • Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  • Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
  • Personen als "Beiwerk": Zulässig ist die zustimmungsfreie Ablichtung von Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit. Die Person darf nicht Zweck der Aufnahme sein.
  • Personen bei Versammlungen
    Auch auf Veranstaltungen (Versammlungen, öffentliche Feste, Sportvereine, Demonstrationen usw.) dürfen zustimmungsfrei Aufnahmen in die Menge (Gruppenfotos) hinein gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht:

Die Art. 1 und 2 GG bilden einen umfassenden Schutz der Persönlichkeit. Sie garantieren den Schutz des privaten Lebensraumes. Mit der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit ergibt sich über die Privatsphäre hinaus ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, wodurch die Persönlichkeit in der ganzen Breite ihrer Existenz geschützt wird. Obwohl die Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sind, können sie durch die sogenannte Drittwirkung zur unmittelbaren Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche werden, wobei die obengenannten Einschränkungen für absolute und relative Personen der Zeitgeschichte Geltung haben, ebenso wie die erforderliche Abwägung zwischen den einzelnen Grundrechten, also der Meinungs- und Informationsfreiheit usw. und den Persönlichkeitsrechten der einzelnen Personen. Grundsätzlich ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts immer dann gegeben, wenn der Name, das Bildnis oder andere Merkmale einer Person ohne vertragliche Vereinbarung für fremde materielle Zwecke benutzt wird, da gegen die Würde und die freie Entfaltung der Person verstoßen wird. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes besagen, das bei Unterlassungsansprüchen aus dem Persönlichkeitsrecht nur die Teile eines Werkes erfaßt werden dürfen, die das Persönlichkeitsrecht tatsächlich verletzen, nicht aber das Werk als Ganzes.

Albina Lobell & Dirk Mackscheidt